Internationales Privatrecht

Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Globalisierung und Erweiterung der Europäischen Union gewinnt sowohl das internationalePrivatrecht der Bundesrepublik Deutschland als auch das europäische Kollisionsrecht immer mehr an Bedeutung. Bei jedem rechtlichenSachverhalt mit Auslandsberührung stellt sich als erstes die Frage, ob ein deutsches Gericht nach dem internationalen Zivilverfahrensrechtinternational zuständig ist und sodann die Frage, welches (materielle) Privatrecht die deutschen Behörden und Gerichte oder die Beteiligtendes Rechtsstreits auf den Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Mit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung zum17.08.2015 wird eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einem europäischen Kollisionsrecht zurückgelegt werden.

Das internationale Privatrecht kann somit nicht losgelöst betrachtet werden, sondern ist aufgrund der Auslandsberührung immer über den sogenannten Anknüpfungsgegenstand mit einem besonderen Rechtsgebiet, wie z.B. dem Erbrecht, Familienrecht, Personenrecht, Sachenrechtoder dem Recht über vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse verknüpft.

Im engen Zusammenhang zum internationalen Privatrecht steht auch das internationale Zivilverfahrensrecht, nach dem sich die gerichtlicheZuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, z.B. in Zivil- und Handelssachen, richtet. Einer derHauptanwendungsfälle besteht zum Beispiel darin, inländische deutsche vollstreckbare Entscheidungen im Ausland gegen dort lebendeSchuldner zu vollstrecken.

Alexander Lalek

Jahrgang 1975, verheiratet, 2 Kinder

Rechtsanwalt seit 2003, Notar seit 2014
Fachanwalt für Erbrecht seit 2016

Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie internationales Privatrecht
 
Studium in Dresden und León (Spanien), Referendarstationen beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Barcelona (Spanien) sowie in einer Kanzlei in Kapstadt (Südafrika)
 
Zusatzsprache: Spanisch

Alexander Lalek
Alexander Lalek

Christine Syring

Sekretariat Notar Alexander Lalek

Tel. 0451-7903-25

 

Martina Krüger

Sekretariat Rechtsanwalt Alexander Lalek

Tel. 0451-7903-42