Carsten Hingst
Jahrgang 1962, verheiratet, 3 Kinder
Rechtsanwalt seit 1992, Fachanwalt für Familienrecht seit 1997
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Kinderschaftssachen) und Erbrecht sowie Zwangsverwaltungen und Mietrecht