Pferderecht

Ein "Pferderecht" im Rechtssinne gibt es nicht. Das Pferd ist eine Sache. Es wird damit also verkauft wie alle anderen Sachen (beispielsweise ein Auto) auch. Wir befassen uns schwerpunktmäßig mit den anlässlich des An- und Verkaufes von Pferden auftretenden Problemen (Mängelgewährleistung, tierärztliche Untersuchung, Schadenersatzansprüche und Tierarzthaftung etc.).

Susanne Frenzel
Susanne Frenzel