BAU- UND ARCHITEKTEN­RECHT


RUND UMS BAUEN

Das Bau- und Architektenrecht umfasst viele verschiedene Teilbereiche, welche sowohl dem Zivilrecht als auch dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Dabei geht es zum einen um Ansprüche, welche aus Verträgen resultieren und zum anderen um die Korrespondenz mit Behörden. Insbesondere und vor allem (nicht ausschließlich) sind dabei die Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, Prüfung und Durchsetzung sowie die Abwehr von Mängelansprüchen und eine baubegleitende Rechtsberatung wesentlicher Bestandteil.

ANDREAS SCHWARTZ

Portrait Andreas Schwarz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht - Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht, Zivilrecht.

Sekretariat

Andrea Fellechner
Tel. 0451-7903-23
kanzlei@pfbs.de