BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
RUND UMS BAUEN
Das Bau- und Architektenrecht umfasst viele verschiedene Teilbereiche, welche sowohl dem Zivilrecht als auch dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Dabei geht es zum einen um Ansprüche, welche aus Verträgen resultieren und zum anderen um die Korrespondenz mit Behörden. Insbesondere und vor allem (nicht ausschließlich) sind dabei die Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, Prüfung und Durchsetzung sowie die Abwehr von Mängelansprüchen und eine baubegleitende Rechtsberatung wesentlicher Bestandteil.
ANDREAS SCHWARTZ

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht - Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht, Zivilrecht.
Sekretariat
Andrea Fellechner
Tel. 0451-7903-23
kanzlei@pfbs.de