MIET- UND WEG-RECHT
Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Gewerbemietrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst die Beratung und Vertretung von Mandanten in sämtlichen Fragen rund um das Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht, Pachtrecht, Maklerrecht und das Wohnungseigentumsgesetz. Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern sowie die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern oder der Verwaltung.
Im Wohnraummietrecht geht es insbesondere um die Ausgestaltung von Mietverträgen, Kündigungen, Mietaufhebungsverträgen, Räumungsklagen, Mieterhöhungen oder Mietminderungen sowie die rechtliche Auseinandersetzung und Beratung bei Streitigkeiten.
Das Gewerbemietrecht befasst sich mit den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse von Gewerbeimmobilien, etwa für Büro- oder Ladenflächen, Arztpraxen, Restaurants und Lagerhallen oder sonstig gewerblich genutzten Immobilien. Hier stehen die Prüfung von Verträgen und Mietbedingungen, Vertragslaufzeiten, Mieterhöhungen, Kündigungsmöglichkeiten, Durchsetzung von Räumungsansprüchen sowie Schadensersatz und entgangener Gewinn im Mittelpunkt. Insbesondere bei Gewerbemietverhältnissen gelten besondere Formvorschriften, die bei Verstoß zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung führen können und somit sorgfältig geprüft werden sollten.
Das Wohnungseigentumsrecht betrifft die Rechte und Pflichten von Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Prüfung der Teilungserklärung und insbesondere die Durchführung von Beschlüssen. Konflikte innerhalb einer Eigentümergemeinschaft oder mit der Hausverwaltung werden durch das WEG-Recht geregelt.
NILS RIEMANN

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte
Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Mietrecht
Sekretariat
Heike Beyer
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