ERBRECHT


TESTAMENTE, PFLICHTTEILSRECHT

Im Erbrecht werden die Rechte und Ansprüche geregelt, die mit dem Tod einer Person zusammenhängen. Dabei geht es insbesondere um die Testierfreiheit (jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Testament errichten), die gesetzliche Erbfolge, die bestimmt dass nahe Verwandte, wie Kinder und Ehepartner, vorrangig erben und auch das sogenannte Pflichtteilsrecht, das bestimmten nahen Verwandten einen Mindestanteil am Nachlassvermögen zusichert.

ALEXANDER LALEK


Portrait Alexander Lalek

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Notarielle Tätigkeit, Erbrecht sowie Internationales Privatrecht
Zusatzsprache: Spanisch

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