Bau- und Architektenrecht
Zu unterscheiden sind das private und das öffentliche Baurecht. Letzteres ist tangiert, wenn der Staat durch Gesetz, Verordnungen, Satzungen oder sonstige Rechtshandlungen einseitig die Beziehungen zu seinen Bürgern gestaltet. Privates Baurecht betrifft insbesondere die Rechtsbeziehung von Bürgern und Unternehmen zu Handwerksbetrieben und Bauunternehmungen im Zusammenhang mit Bauleistungen.
Andreas Schwartz
Jahrgang 1958, verheiratet, 2 Kinder
Rechtsanwalt seit 1987 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1992
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2016
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht - Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht, Zivilrecht, insbesondere Baurecht sowie Transportrecht und Beratung von Unternehmen
Rechtsberatende, ehrenamtliche Tätigkeit für karitative Einrichtungen, Vorstandstätigkeiten in der Edith-Fröhnert-Stiftung sowie der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Lübeck und Umgebung e.V.
