Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich mit Ehesachen, Kindschaftsrecht und Ansprüchen, die aus der Verwandtschaft herrühren können. Es umfasst insbesondere die Gebiete der Scheidung, des Unterhaltes für Ehegatten und Kinder, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, aber auch Abstammungsfragen und vermögensrechtliche Auseinander­setzungen zwischen Eheleuten und LebenspartnerInnen. Das Familienrecht betrifft somit nahezu alle gegenseitigen Verpflichtungen und Forderungen, wie sie zwischen Verwandten und Eheleuten (LebenspartnerInnen) vorkommen können. Wir sind durch ein Mandat aufgefordert, die persönlichen Interessen der Betroffenen außergerichtlich und (wenn nötig) in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten.

Carsten Hingst
Carsten Hingst
Ariane Blydt-Hansen
Ariane Blydt-Hansen
Susanne Frenzel
Susanne Frenzel