Das Familienrecht befasst sich mit Ehesachen, Kindschaftsrecht und Ansprüchen, die aus der Verwandtschaft herrühren können. Es umfasst insbesondere die Gebiete der Scheidung, des Unterhaltes für Ehegatten und Kinder, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, aber auch Abstammungsfragen und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten und LebenspartnerInnen. Das Familienrecht betrifft somit nahezu alle gegenseitigen Verpflichtungen und Forderungen, wie sie zwischen Verwandten und Eheleuten (LebenspartnerInnen) vorkommen können. Wir sind durch ein Mandat aufgefordert, die persönlichen Interessen der Betroffenen außergerichtlich und (wenn nötig) in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten.
Carsten Hingst
Jahrgang 1962, verheiratet, 3 Kinder
Rechtsanwalt seit 1992, Fachanwalt für Familienrecht seit 1997
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Kinderschaftssachen) und Erbrecht sowie Zwangsverwaltungen und Mietrecht
Rechtsanwältin seit 1999 und Fachanwältin für Familienrecht seit 2008
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Unterhaltsrecht, Ehescheidungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Güterecht, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen; allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Wohnungeigentumsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht; insbesondere auch "Pferderecht" (Gewährleistung, Kaufvertrag, Halterhaftung etc.)