"Grundstücksrecht" umfasst überwiegend und vor allem notarielle Tätigkeiten im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, die Beratung und die Erstellung von Urkunden sowie die entsprechende Beurkundung einschließlich sämtlicher Grundstücksbelastungen (Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wegerechte etc.) sowie die Behandlung von Erbbaurechten. Darüber hinaus sind aber auch anwaltliche Tätigkeiten im Rahmen von Auseinandersetzungen wegen solcher Verträge etc. erfasst.
Ulrich Pfeifer
Jahrgang 1966
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
In seinem Notariat befasst sich Ulrich Pfeifer mit allen ihm in seiner Funktion als Notar übertragenen Aufgaben. Im Auftrag der Beteiligten wirkt er an allen Vorgängen mit, für die der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vorschreibt oder zulässt. Als Rechtsanwalt ist Ulrich Pfeifer überwiegend mit Mandanten aus seinen Fachanwaltschaften befasst. Zivilrechtliche Fragestellungen wie auch die Gestaltung von Verträgen stehen dabei im Vordergrund.
Rechtsanwalt seit 2003, Notar seit 2014 Fachanwalt für Erbrecht seit 2016
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie internationales Privatrecht
Studium in Dresden und León (Spanien), Referendarstationen beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Barcelona (Spanien) sowie in einer Kanzlei in Kapstadt (Südafrika)