Handels- und Gesellschaftsrecht
Die beiden Hauptbereiche teilen sich auf in das Recht des Handelsstandes (Firma, Nachfolge etc.), Recht der Handelsgeschäfte (Geschäfte zwischen Kaufleuten, Rechte und Pflichten eines Prokuristen oder Handelsvertreters) und Internationales Kaufrecht (insbesondere UN-Kaufrecht) sowie das Recht der Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Konzernrecht und Umwandlungsrecht. Aufgrund des vielfältigen und umfangreichen Anwendungsbereichs werden im Rahmen der Beratung auch die Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht mit beachtet. Selbstverständlich bietet unsere Kanzlei auch die Vertretung Ihrer Interessen und Wahrnehmung Ihrer Rechte im Rahmen der Verfahrens- und Prozessführung vor dem zuständigen Gericht, insbesondere den eingerichteten Kammern für Handelssachenan.