Internationales Privatrecht
Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Globalisierung und Erweiterung der Europäischen Union gewinnt sowohl das internationale Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland als auch das europäische Kollisionsrecht immer mehr an Bedeutung. Bei jedem rechtlichen Sachverhalt mit Auslandsberührung stellt sich als erstes die Frage, ob ein deutsches Gericht nach dem internationalen Zivilverfahrensrecht international zuständig ist und sodann die Frage, welches (materielle) Privatrecht die deutschen Behörden und Gerichte oder die Beteiligten des Rechtsstreits auf den Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Mit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung zum17.08.2015 wird eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einem europäischen Kollisionsrecht zurückgelegt werden.
Das internationale Privatrecht kann somit nicht losgelöst betrachtet werden, sondern ist aufgrund der Auslandsberührung immer über den sogenannten Anknüpfungsgegenstand mit einem besonderen Rechtsgebiet, wie z.B. dem Erbrecht, Familienrecht, Personenrecht, Sachenrecht oder dem Recht über vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse verknüpft.
Im engen Zusammenhang zum internationalen Privatrecht steht auch das internationale Zivilverfahrensrecht, nach dem sich die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, z.B. in Zivil- und Handelssachen, richtet. Einer der Hauptanwendungsfälle besteht zum Beispiel darin, inländische deutsche vollstreckbare Entscheidungen im Ausland gegen dort lebende Schuldner zu vollstrecken.