Im Mietrecht wird vorrangig die Durchsetzung von Mietforderungen, insbesondere von rückständigen Mieten, des Weiteren Einforderung von Betriebskosten / Nebenkosten / Heizkosten aber auch die Durchsetzung von Wohnraumkündigungen wegen Zahlungsverzuges, Wohnraumkündigung wegen Ruhestörung aber auch Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen ebenso wie die Regulierung von Ruhestörungen oder anderer Beeinträchtigungen.
Ariane Blydt-Hansen
Jahrgang 1969, verheiratet, 1 Kind
Rechtsanwältin seit 1999 und Fachanwältin für Familienrecht seit 2008
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Unterhaltsrecht, Ehescheidungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Güterecht, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen; allgemeines Zivil- und Vertragsrecht