Ordnungswidrigkeitenrecht

Schon lange gab es Bestrebungen, nicht strafwürdige Zuwiderhandlungen aus dem Strafrecht auszugliedern. Dies wurde erstmals 1949 durch den Gesetzgeber veranlasst. Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt die Verhängung und den Umgang mit bußgeldbewehrten Handlungen aus allen Lebensbereichen, wie sie in den unterschiedlichen Gesetzen normiert sind. Dies kann Verstöße gegen Verwaltungsanordnungen von Behörden, ausbleibende Zahlungen, Verkehrsverstöße oder sonstige unerlaubte Handlungen jedweder Art umfassen.

Steffen Kohl

Jahrgang 1963, verheiratet, 2 Kinder

Rechtsanwalt seit 1994 und Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2009

Tätigkeitsschwerpunkte:

Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfallregulierung, PKW-Kauf und -Leasing, Recht der Fahrerlaubnis, Strafrecht
 
1. Vorsitzender eines traditionsreichen Lübecker Ballspielvereines

Steffen Kohl
Steffen Kohl

Marion Ritter

Sekretariat Steffen Kohl

Tel. 0451-7903-27