Ordnungswidrigkeitenrecht
Schon lange gab es Bestrebungen, nicht strafwürdige Zuwiderhandlungen aus dem Strafrecht auszugliedern. Dies wurde erstmals 1949 durch den Gesetzgeber veranlasst. Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt die Verhängung und den Umgang mit bußgeldbewehrten Handlungen aus allen Lebensbereichen, wie sie in den unterschiedlichen Gesetzen normiert sind. Dies kann Verstöße gegen Verwaltungsanordnungen von Behörden, ausbleibende Zahlungen, Verkehrsverstöße oder sonstige unerlaubte Handlungen jedweder Art umfassen.
Steffen Kohl
Jahrgang 1963, verheiratet, 2 Kinder
Rechtsanwalt seit 1994 und Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2009
Tätigkeitsschwerpunkte:
Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfallregulierung, PKW-Kauf und -Leasing, Recht der Fahrerlaubnis, Strafrecht
1. Vorsitzender eines traditionsreichen Lübecker Ballspielvereines