Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht betrifft die vorsätzliche Steuer in der Erziehung, die (fahrlässige) Steuerkürzung sowie steuerliche Ermittlungsverfahren (Steuerfahndung und Betriebsprüfung) sowie strafbefreiende Selbstanzeigen.
Walter Bergmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Versicherungsrecht
