Verkehrsrecht
Erfasst sind sämtliche Bereiche und Komplexe in Verbindung mit dem Individualverkehr (Auto, Motorrad, Fahrrad, Fußgänger etc.) und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen. Dies betrifft sowohl das Verhalten im Straßenverkehr als auch Fragen der Erlangung von Erlaubnissen (Führerschein etc.) oder die Regelung von Unfallfolgen.