Erfasst sind sämtliche Bereiche und Komplexe in Verbindung mit dem Individualverkehr (Auto, Motorrad, Fahrrad, Fußgänger etc.) und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen. Dies betrifft sowohl das Verhalten im Straßenverkehr als auch Fragen der Erlangung von Erlaubnissen (Führerschein etc.) oder die Regelung von Unfallfolgen.
Steffen Kohl
Jahrgang 1963, verheiratet, 2 Kinder
Rechtsanwalt seit 1994 und Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2009
Tätigkeitsschwerpunkte:
Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfallregulierung, PKW-Kauf und -Leasing, Recht der Fahrerlaubnis, Strafrecht
1. Vorsitzender eines traditionsreichen Lübecker Ballspielvereines
Rechtsanwalt seit 2003, Notar seit 2014 Fachanwalt für Erbrecht seit 2016
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie internationales Privatrecht
Studium in Dresden und León (Spanien), Referendarstationen beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Barcelona (Spanien) sowie in einer Kanzlei in Kapstadt (Südafrika)