Das Vertragsrecht umfasst eine Vielzahl von Vertragstypen (Kaufvertrag, Leasingvertrag, Werkvertrag etc.). Im Rahmen der rechtlichen Beratung wird hierbei geprüft, ob ein wirksamer Vertragsschluss vorliegt und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen bei Vorliegen eines Rechtsbindungswillens (Angebot und Annahme) und zur Herbeiführung eines ganz bestimmten rechtlichen Erfolges. Hierbei können die unterschiedlichsten rechtlichen Probleme bei der Abgabe oder dem Zugang der Willenserklärung oder in der Person eines der Vertragsschließenden bei dessen Geschäftsunfähigkeit etc. vorliegen. Neben dem Grundsatz der Vertragsfreiheit sind natürlich auch Verbraucher schützende Vorschriften zu beachten und mit diesem Grundsatz in Einklang zu bringen. Im Rahmen der rechtlichen Beratung wird darüber hinaus der Vertrag auch auf einen etwaigen Formmangel sowie Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder das Vorliegen von Anfechtungsgründen wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung geprüft.
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
In seinem Notariat befasst sich Ulrich Pfeifer mit allen ihm in seiner Funktion als Notar übertragenen Aufgaben. Im Auftrag der Beteiligten wirkt er an allen Vorgängen mit, für die der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vorschreibt oder zulässt. Als Rechtsanwalt ist Ulrich Pfeifer überwiegend mit Mandanten aus seinen Fachanwaltschaften befasst. Zivilrechtliche Fragestellungen wie auch die Gestaltung von Verträgen stehen dabei im Vordergrund.
Rechtsanwältin seit 1999 und Fachanwältin für Familienrecht seit 2008
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Unterhaltsrecht, Ehescheidungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Güterecht, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen; allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Rechtsanwalt seit 2003, Notar seit 2014 Fachanwalt für Erbrecht seit 2016
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie internationales Privatrecht
Studium in Dresden und León (Spanien), Referendarstationen beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Barcelona (Spanien) sowie in einer Kanzlei in Kapstadt (Südafrika)
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Wohnungeigentumsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht; insbesondere auch "Pferderecht" (Gewährleistung, Kaufvertrag, Halterhaftung etc.)
Annika Martens
Jahrgang 1988, ledig
Rechtsanwältin seit Sept. 2017
Tätigkeitsschwerpunkte:
Zivilrecht, Vertragsrecht, Privatrecht
Studium in Kiel und Bergen (Norwegen), Referendarstation in Barcelona (Spanien)