Zwangsverwaltung

Bei der Zwangsverwaltung handelt es sich um die Sonderform von Verwertungsmöglichkeiten für Gläubiger, sofern sie durch eine Grundschuld o.Ä. in dem Grundbuch eines Grundstückes gesichert sind. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, welche dazu dient, das Grundstück zu verwerten, bleibt der Grundbesitz bei der Zwangsverwaltung einem Schuldner erhalten. Der Gläubiger erhält die Nutzungen, insbesondere also Mieten und/oder Pachten und der Zwangsverwalter, welcher von einem Gericht eingesetzt wird, hat dabei vornehmlich die Aufgabe, wie ein verantwortungsbewusster Eigentümer zu handeln. Die Einsetzung als Zwangsverwalter erfolgt über das Amtsgericht.

Carsten Hingst
Carsten Hingst